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Liste der berechtigten Länder für das Saudi-Arabien-Visum


Saudi-Arabien bietet verschiedene Einreiseoptionen je nach Staatsangehörigkeit der Reisenden an, wobei das eVisa eine der bequemsten Möglichkeiten ist, das Königreich für Tourismus, Veranstaltungen und Umrah zu besuchen. Um die Berechtigung verständlicher zu machen, werden die Länder in drei Kategorien eingeteilt: diejenigen, die für das saudische eVisa berechtigt sind, diejenigen, die von Visaanforderungen befreit sind, und diejenigen, die ein reguläres Visa benötigen. Die folgenden Abschnitte bieten eine klare Aufschlüsselung, um Reisenden dabei zu helfen, ihre richtige Kategorie vor der Antragstellung zu identifizieren.

Nahaufnahme der Saudi-Arabien-Karte

Länder, die für das Saudi-Arabien-eVisa berechtigt sind

Saudi-Arabien bietet ein eVisa für den Tourismus an. Das Touristen-eVisa ist 1 Jahr gültig und kann für mehrfache Einreisen verwendet werden. Das eVisa hat eine Aufenthaltsgültigkeit von bis zu 90 Tagen pro Besuch und ist nicht für Studium oder Arbeit in Saudi-Arabien gültig. Es ermöglicht Reisen für Zwecke wie Tourismus, Teilnahme an Veranstaltungen, Besuch von Familie und Freunden und die Durchführung der Umrah. Wenn Sie Ihre Staatsangehörigkeit in der unten stehenden Liste finden, sind Sie berechtigt, das Saudi-Arabien-Visa online zu beantragen.

Länder, die kein Visa für Saudi-Arabien benötigen

Antragsteller aus den unten genannten Ländern können ohne Visa nach Saudi-Arabien einreisen. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit in dieser Kategorie erscheint, können Sie das Königreich betreten, ohne ein eVisa oder ein reguläres Visa zu beantragen.

  • Kuwait
  • Oman
  • United Arab Emirates

Staatsangehörigkeiten, die ein reguläres Visa für Saudi-Arabien benötigen/Länder, die nicht für das Saudi-Arabien-eVisa berechtigt sind

Bürger der unten aufgeführten Länder sind nicht für das Saudi-Arabien-eVisa berechtigt und müssen ein reguläres Visa über eine saudische Botschaft oder ein Konsulat beantragen.

  • Abkhazia
  • Aland Islands
  • Algeria
  • American Samoa
  • Angola
  • Anguilla
  • Antarctica
  • Antigua and Barbuda
  • Argentina
  • Armenia
  • Aruba
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belize
  • Benin
  • Bermuda
  • Bhutan
  • Bolivia
  • Bonaire
  • Bosnia and Herzegovina
  • Botswana
  • Bouvet Island
  • Brazil
  • British Indian Ocean Territory
  • British Virgin Islands
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Cape Verde
  • Cayman Islands
  • Chad
  • Chile
  • Christmas Island
  • Cocos (Keeling) Islands
  • Colombia
  • Comoros
  • Congo, Democratic Republic of the
  • Cook Islands
  • Costa Rica
  • Cote d'Ivoire
  • Curacao
  • Djibouti
  • Dominica
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Equatorial Guinea
  • Ethiopia
  • Falkland Islands (Islas Malvinas)
  • Faroe Islands
  • Fiji
  • French Guiana
  • French Polynesia
  • French Southern Territories
  • Gabon
  • Gambia
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greenland
  • Guadeloupe
  • Guam
  • Guatemala
  • Guernsey
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
  • Heard Island and McDonald Islands
  • Honduras
  • India
  • Indonesia
  • Isle of Man
  • Israel
  • Jamaica
  • Jersey
  • Jordan
  • Kenya
  • Kiribati
  • Kosovo
  • Laos
  • Lebanon
  • Lesotho
  • Liberia
  • Macedonia, Republic of
  • Madagascar
  • Malawi
  • Marshall Islands
  • Martinique
  • Mauritania
  • Mayotte
  • Mexico
  • Micronesia, Federated States of
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montserrat
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nagorno-Karabakh
  • Namibia
  • Nauru
  • Nepal
  • New Caledonia
  • Nicaragua
  • Niger
  • Nigeria
  • Niue
  • Norfolk Island
  • Northern Cyprus
  • Northern Mariana Islands
  • Palau
  • Papua New Guinea
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Pitcairn
  • Puerto Rico
  • Qatar
  • Reunion
  • Rwanda
  • Sahrawi Arab Democratic Republic
  • Saint Barthelemy
  • Saint Helena, Ascension and Tristan da Cunha
  • Saint Lucia
  • Saint Martin
  • Saint Pierre and Miquelon
  • Saint Vincent and the Grenadines
  • Samoa
  • Sao Tome and Principe
  • Senegal
  • Serbia
  • Sierra Leone
  • Sint Maarten
  • Solomon Islands
  • South Georgia and the South Sandwich Islands
  • South Ossetia
  • Sri Lanka
  • Suriname
  • Svalbard and Jan Mayen
  • Swaziland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Timor-Leste
  • Togo
  • Tokelau
  • Tonga
  • Transnistria
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkmenistan
  • Turks and Caicos Islands
  • Tuvalu
  • US Virgin Islands
  • Uganda
  • United States Minor Outlying Islands
  • Uruguay
  • Vanuatu
  • Vatican City (Holy See)
  • Vietnam
  • Wallis and Futuna
  • Western Sahara
  • Zambia
  • Zimbabwe

Wichtige Punkte zum Saudi-Arabien-eVisa

  1. Passgültigkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Pass bis zu 6 Monate ab dem Datum Ihrer Ankunft in Saudi-Arabien gültig ist und ausreichend leere Seiten für einen Einreisestempel hat.
  2. Denselben Pass verwenden: Touristen sollten mit demselben Pass anreisen, den sie bei der Beantragung des e-Visas verwendet haben.
  3. Visa-Gültigkeit & Aufenthalt: Die erlaubte Aufenthaltsdauer kann nicht verlängert werden.
  4. Antragskorrektheit: Geben Sie immer korrekte und wahre Informationen in Ihrem Saudi-Arabien-eVisa-Antrag an. Anträge mit irreführenden und falschen Informationen werden abgelehnt.
  5. Einreisepunkte: Das Saudi-Arabien-eVisa ist für die Einreise über alle Seehäfen und Flughäfen gültig.
  6. Erhalt des eVisas: Sie erhalten das genehmigte eVisa in Form eines E-Mail-Anhangs, normalerweise als PDF-Datei.
  7. Antragsfrist: Es wird empfohlen, dass Sie Ihr Saudi-Arabien-eVisa mindestens vier Tage vor dem gewünschten Erhaltungstermin beantragen.
  8. Lokale Gesetze: Alle Touristen unterliegen nach ihrer Ankunft in KSA den örtlichen Gesetzen.
  9. Altersanforderungen: Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um ein eVisa zu beantragen. Minderjährige benötigen einen Erwachsenen, der den Antrag in ihrem Namen stellt, da sie nicht selbst beantragen können. Diejenigen, die im Namen eines Minderjährigen beantragen, müssen die gesetzliche Befugnis dazu haben, andernfalls wird der Antrag abgelehnt.

    Hinweis: Jedes Kind muss sein eigenes genehmigtes eVisa und seinen eigenen Pass haben, um nach KSA zu reisen.

  10. Bestehende Visa-Inhaber: Wenn Sie bereits ein Visa für die Einreise nach Saudi-Arabien haben, müssen Sie nicht separat ein eVisa für den Besuch Saudi-Arabiens beantragen.
  11. Bewegung innerhalb Saudi-Arabiens: Ausländische Staatsangehörige haben das Recht auf Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebiets der Region nahe dem Einreisepunkt. Um jedoch bestimmte Organisationen, Gebiete und Einrichtungen zu besuchen, benötigen Sie eine Sondergenehmigung gemäß den Gesetzen der Saudischen Föderation.
  12. Einreise nicht garantiert: Ein genehmigtes saudisches eVisa garantiert keine Einreise; die endgültige Erlaubnis wird bei der Ankunft von den saudischen Einwanderungsbehörden erteilt.

Anfragen

  • Beeinflusst mein Wohnsitzland meine Berechtigung oder basiert sie ausschließlich auf meinem Reisepass?

    Die Berechtigung basiert ausschließlich auf dem Reisepass, den Sie besitzen, nicht auf Ihrem Wohnsitzland. Auch wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie eine berechtigte Staatsangehörigkeit zur Antragstellung verwenden.

  • Müssen Staatsbürger berechtigter Länder sich in ihrem Heimatland befinden, um einen Antrag zu stellen?

    Nein. Sie können von überall auf der Welt einen Antrag stellen, solange Ihr Reisepass berechtigt ist.

  • Was soll ich tun, wenn meine Staatsangehörigkeit nicht für das Saudi-Arabien-eVisum berechtigt ist?

    Wenn Ihre Staatsangehörigkeit nicht berechtigt ist, müssen Sie ein reguläres Visum über eine saudische Botschaft oder ein Konsulat beantragen.

Inhaltshaftungsausschluss: Die Informationen sind aktuell ab Nov 2025. Bitte überprüfen Sie Details bei Behörden, Botschaften oder Fluggesellschaften, bevor Sie Reisepläne machen.